Öffnung der Innengastronomie in Hamburg

Ab Freitag, 4. Juni 2021, dürfen die Restaurants in Hamburg ihren Innenbereich unter Einhaltung strenger Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen. Für die Schanze und auf dem Kiez gelten am Wochenende spezielle Regelungen.

Gastronomie – We are open, © iStock.com / Dan Rentea
Gastronomie – We are open, © iStock.com / Dan Rentea

Öffnung der Innengastronomie in Hamburg

Voraussetzung für die Öffnung der Innengastronomie in Hamburg sind unter anderem eine Testpflicht der Gäste, die (digitale) Kontaktnachverfolgung, die Einhaltung von Abstandsregeln (1,5 Meter zwischen den Tischen) sowie der allgemeinen Kontaktregeln. Maximal fünf Personen dürfen an einem Tisch sitzen.

Im gesamten Innenraum der Restaurants gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – diese darf nur während des Aufenthalts am Platz abgenommen werden.

Das Personal der Gastronomie in Hamburg muss zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen.

Ab 23.00 Uhr gibt es eine Sperrstunde, die für die Innengastronomie in Hamburg gilt.

Die genannten Regeln gelten neben den klassischen Restaurants und Gaststätten unter anderem auch für gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, auf Barkassen, in Kultur- oder Freizeiteinrichtungen.

Sonderregeln für Schanzenviertel und St. Pauli

Ebenfalls ab Freitag, 4. Juni 2021, gelten Sonderregelungen für gastronomische Angebote in den sogenannten Hotspots in den Stadtteilen Schanzenviertel und St. Pauli.

An den Wochenende von Freitag bis Sonntag gibt es ein Alkoholausschankverbot von 23.00 bis 6.00 Uhr, ein Verbot des Abverkaufs nach außen von Kiosken, in Supermärkten, gastronomischen Betrieben sowie ein Verbot des Mitführens von Alkohol von 20.00 bis 6.00 Uhr (ausgenommen Einkäufe für den Verzehr zu Hause). 

Wiedereröffnung der Hamburger Innengastronomie: Das sind die Regeln 

Hygiene, Abstand und Nachverfolgung

Es gelten die üblichen AHA-Regeln. Zusätzlich muss zwischen den Tischen ein Abstand von 1,50 Meter bestehen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Trennwände aufgestellt werden. Pro Tisch dürfen aus einem Haushalt unbegrenzt Personen und aus mehreren Haushalten bis zu fünf Personen sitzen, wobei Kinder dieser Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgerechnet werden. Grundsätzlich sind Verzehr und Bewirtung nur an Sitzplätzen möglich – Stehplätze sind ausgeschlossen. Die Lokale müssen eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen, die auch digital sein kann.

Masken und Tests

Das Personal muss zweimal in der Woche einen negativen Coronatest vorlegen. Für Gäste in geschlossenen Räumen gilt ein negativer Test, der im Falle eines PCR-Tests bis zu 48 Stunden, im Falle eines Schnelltests 24 Stunden alt sein darf. Dieser Test bzw. ein Nachweis über ein negatives Testergebnis ist vor Betreten vorzulegen. Im gesamten Restaurant, auf dem Weg zum Tisch, zum Bezahlen, auf die Toilette usw. muss eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt sowohl für die Gäste, als auch für das Personal. Am festen Sitzplatz darf die Maske abgelegt werden. 

Außerhausverkauf

Speisen und Getränke dürfen zum Mitnehmen und Liefern verkauft werden. Die Speisen und Getränke vor Ort oder in unmittelbarer Nähe einzunehmen, ist jedoch untersagt. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke zum Mitnehmen, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einwegbehältnissen, sind untersagt. 

Alkohol in "Hotspots"

In mehreren Straßenzügen des Schanzenviertels und auf St. Pauli gilt ein Alkoholausschankverbot von 23.00 bis 6.00 Uhr, ein Verbot des Abverkaufs nach außen (Kioske, Supermärkte, gastronomische Betriebe, etc.) und des Mitführens von Alkohol von 20.00 bis 6.00 Uhr (letzteres gilt nicht für Anwohnerinnen und Anwohner, sofern sie ihre Getränke in handelsüblichen verschlossenen Behältern wie Dosen oder Flaschen bei sich haben). Wo genau diese Regelung gilt, ist hier zu finden: Alkoholkonsumverbot an bestimmten öffentlichen Orten – hamburg.de.

Quelle: hamburg.de

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