Neue Regelungen für Gastronomie, Diskotheken und Großveranstaltungen
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Die Corona-Beschränkungen werden Schritt für Schritt von der Bundesregierung zurückgenommen. Ab Freitag, 4. März 2022, gelten auch in Hamburg neue Regelungen für Gastronomie, Diskotheken und Großveranstaltungen.
Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 drei Öffnungsschritte für die Corona-Beschränkungen vereinbart.
Nachdem im ersten Öffnungsschritt bereits die Gastronomie-Sperrstunde, Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften sowie die 2G-Regelungen im Einzelhandel weggefallen sind, greifen im zweiten Öffnungsschritt ab dem 4. März 2022 folgende Regelungen:
Gastronomie und Diskotheken
Ab dem 4. März 2022 gilt der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regelung). Das Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Diese Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote sowie beim Indoor-Sport und bei körpernahen Dienstleistungen.
Diskotheken und Clubs öffnen ab diesem Datum für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus). In Verbindung mit dieser Zugangsbeschränkung entfällt dort die Maskenpflicht.
Großveranstaltungen
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) zuschauen.
In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 % der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei eine Zuschauerzahl von 6.000 nicht überschritten werden darf.
Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 % zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf.
FFP-2 statt 2G-Plus in Innenräumen
Die 2G-Plus-Regel in Innenräumen mit Publikumsverkehr wird durch eine FFP-2-Maskenpflicht ersetzt, die Abstandsgebote entfallen.
Im dritten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen sowie die Homeoffice-Pflicht entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.
Quelle: bundesregierung.de / hamburg1.de