Nicht mehr aktuell!

Neue Regelungen für Gastronomie, Diskotheken und Großveranstaltungen

Die Corona-Beschränkungen werden Schritt für Schritt von der Bundesregierung zurückgenommen. Ab Freitag, 4. März 2022, gelten auch in Hamburg neue Regelungen für Gastronomie, Diskotheken und Großveranstaltungen.

3G-Regel, © geralt / pixabay.com
3G-Regel, © geralt / pixabay.com

Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 drei Öffnungsschritte für die Corona-Beschränkungen vereinbart.

Nachdem im ersten Öffnungsschritt bereits die Gastronomie-Sperrstunde, Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften sowie die 2G-Regelungen im Einzelhandel weggefallen sind, greifen im zweiten Öffnungsschritt ab dem 4. März 2022 folgende Regelungen:

Gastronomie und Diskotheken

Ab dem 4. März 2022 gilt der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regelung). Das Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Diese Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote sowie beim Indoor-Sport und bei körpernahen Dienstleistungen.

Diskotheken und Clubs öffnen ab diesem Datum für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus). In Verbindung mit dieser Zugangsbeschränkung entfällt dort die Maskenpflicht.

Großveranstaltungen

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) zuschauen.

In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 % der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei eine Zuschauerzahl von 6.000 nicht überschritten werden darf.

Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 % zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf.

FFP-2 statt 2G-Plus in Innenräumen

Die 2G-Plus-Regel in Innenräumen mit Publikumsverkehr wird durch eine FFP-2-Maskenpflicht ersetzt, die Abstandsgebote entfallen.

Im dritten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen sowie die Homeoffice-Pflicht entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.

Quelle: bundesregierung.de / hamburg1.de

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