Wie läuft die Einbürgerung in Hamburg ab?
Ratgeber Gesundheit & Lebenshilfe
Wer aus dem Ausland kommt und bereits einige Jahre in Deutschland wohnt, kann sich für die Einbürgerung entscheiden. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie einen deutschen Pass erhalten können.
Die Zahl der Einbürgerungen ist in den letzten Jahren in Deutschland stark gestiegen. Hamburg macht keine Ausnahme. Auch in der Hansestadt war die Zahl der Einbürgerungen 2023 so hoch wie nie. In Hamburg, aber auch im übrigen Deutschland kommen die meisten eingebürgerten Bundesbürger aus Syrien. In Deutschland wurden 2023 rund 200.100 Menschen eingebürgert. Das ist ein Anstieg um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Menschen aus 157 verschiedenen Staatsangehörigkeiten erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft. In Hamburg haben 2023 insgesamt 7.538 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das sind 1.000 Menschen mehr als im Vorjahr. In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Hamburg mehr als verdoppelt.
Was wird für den deutschen Pass 2024 benötigt?
Das neue Einbürgerungsgesetz wird offiziell als Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StaRModG) bezeichnet. Eine Abstimmung im Bundestag über das neue Gesetz fand am 19. Januar 2024 statt. Ende März 2024 wurde es veröffentlicht. Das Gesetz ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Es ermöglicht eine schnellere Einbürgerung und verkürzt die für die Einbürgerung in Deutschland erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Eine Einbürgerung nach drei Jahren ist mit besonderen Integrationsleistungen möglich.
Folgende Leistungen werden für die Einbürgerung nach drei Jahren als besondere Integrationsleistungen anerkannt:
- herausragende schulische oder berufsqualifizierende Leistungen
- ehrenamtliche Tätigkeit wie soziale Arbeit oder freiwillige Feuerwehr
- herausragende Leistungen auf der Arbeit, für die ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich ist
Unterlagen für den deutschen Pass
Um einen deutschen Pass zu erhalten, werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Pass oder ID-Card als gültiger Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
- Aufenthaltsgenehmigung oder Meldebescheinigung als Nachweise über den regelmäßigen Aufenthalt
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, beispielsweise B1 oder C1
- Nachweis über Integrationsleistungen wie berufliche Erfolge oder bürgerschaftliches Engagement
- Unterschrift auf Erklärung und Merkblatt mit Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland
- Einkommensnachweise, beispielsweise Arbeitsvertrag, Steuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen
- Führungszeugnis als Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
Einbürgerungstest in Hamburg
Wer eine Einbürgerung wünscht, muss erfolgreich einen Einbürgerungstest absolvieren und Kenntnisse der Lebensverhältnisse sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen. Die Anmeldung zu einem solchen Test ist bei der zuständigen Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich. Der Test setzt sich aus 33 Fragen aus verschiedenen Bereichen zusammen, die innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden müssen. Mit mindestens 17 richtig beantworteten Fragen wurde der Test bestanden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt eine Bescheinigung über den bestandenen Test aus. Diese Bescheinigung muss bei der Einbürgerungsbehörde als Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse vorgelegt werden.
Ablauf der Einbürgerung in Hamburg
Wer sich in Hamburg für die Einbürgerung entscheidet, kann beim Amt für Migration in Hamburg online einen Einbürgerungsantrag stellen. Ein Quick-Check steht online zur Verfügung. Mit ihm können Interessierte prüfen, ob sie die Anforderungen für die Einbürgerung erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen können im PDF-Format eingereicht werden.
Alternativ dazu können Interessierte einen Termin bei der Einbürgerungsabteilung vereinbaren, um dann ein Antragsformular auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Einbürgerungsbehörde erhebt eine Gebühr von 255,- Euro pro erwachsene Person. Für jedes minderjährige Kind, das eingebürgert werden soll, fällt eine Gebühr von 51,- Euro an.
Wurde der Einbürgerungsantrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vor, erhält die Person eine Einladung zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde. Die Person ist mit der Übergabe dieser Urkunde ein deutscher Staatsbürger. In einem Kundenzentrum in Hamburg kann der deutsche Staatsbürger mit der Einbürgerungsurkunde einen Personalausweis und einen Reisepass beantragen. Der Erste Bürgermeister von Hamburg lädt die eingebürgerten Hamburger zu einer Einbürgerungsfeier im Rathaus ein.
Dauer der Einbürgerung in Hamburg
Aktuell dauert die Einbürgerung in Hamburg durchschnittlich mehr als zwölf Monate. Dabei handelt es sich nur um die reine Bearbeitungszeit. Die Einreichung des Antrags und die Übergabe der Einbürgerungsurkunde kommen hinzu. Die Dauer der Einbürgerung kann durch Änderung der persönlichen Lebensverhältnisse wie Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes sowie Wechsel des Arbeitgebers verlängert werden. Die Änderungen sollten der Einbürgerungsabteilung umgehend mitgeteilt werden. Personalprobleme bei den Behörden und eine hohe Zahl an Anträgen können zu einer längeren Dauer der Einbürgerung führen.
Tipp: Die Dauer der Einbürgerung lässt sich verkürzen, wenn alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden.
Erforderliche Höhe des Einkommens für die Einbürgerung
Für die Einbürgerung ist ein Mindesteinkommen notwendig, damit gewährleistet ist, dass die einzubürgernde Person den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienmitglieder sichern kann. Alleinstehende sollten mindestens über ein monatliches Einkommen von 1.500 Euro verfügen. Das Einkommen muss entsprechend höher sein, wenn auch noch Familienangehörige wie die Ehefrau oder minderjährige Kinder eingebürgert werden sollen. Abhängig vom Wohnort kann ein höheres Einkommen gefordert werden, da sich die Lebenshaltungskosten unterscheiden. Die Chancen auf Einbürgerung sind umso besser, je höher das Einkommen ist.
Wann wird die Einbürgerung abgelehnt?
Vorstrafen sind ein Grund, dass die Einbürgerung abgelehnt wird. Allerdings sind Fahren ohne Führerschein oder Schwarzfahren kein Grund, um die Einbürgerung abzulehnen. Auch bei einem mangelnden Einkommen oder wenn der Antragsteller Sozialleistungen bezieht, kann die Einbürgerung abgelehnt werden. Mit einer Ablehnung ist zu rechnen, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind. Zur Ablehnung der Einbürgerung können auch Fehler bei den Behörden führen.