Von Hamburg aus in die Ferne – alles rund um den Reisepass
Ratgeber Behördenführer
Planen Sie bereits Ihr nächstes Reiseziel? Vielleicht wird es Kapstadt in Südafrika, wo Sie den unverwechselbaren Anblick des Tafelbergs genießen können. Allerdings sollten Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Reisepass: Für einen, bis zu dreimonatigen Aufenthalt in Südafrika muss der Reisepass mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein und zudem zwei leere Seiten beinhalten.
Um in ein anderes Land, das außerhalb der Europäischen Union liegt, reisen zu können, wird ein aktueller Reisepass benötigt. Der deutsche Personalausweis reicht an dieser Stelle nicht aus. Ohne gültigen Reisepass kann man womöglich erst gar nicht in das Zielland einreisen. Manche Länder haben außerdem strenge Einreiseregeln. Bei der Einreise nach Südafrika werden z. B. an den Grenzen oder Flughäfen die Touristen-Visa ausgestellt – ohne gültigen Reisepass werden diese nicht vergeben. Insbesondere in Ländern wie Südafrika sollten Sie auf jeden Fall einen aktuellen Reisepass bei sich tragen. Neben den strengen Einreisekriterien ist es in Afrika außerdem beim Geldwechseln notwendig, den Reisepass vorzulegen.
Denken Sie also daran, falls Ihr alter Reisepass abgelaufen ist, rechtzeitig einen neuen zu beantragen – seit 2005 gibt es diesen in elektronischer Form, kurz ePass. Ausschlaggebend für die Umstellung auf den ePass waren die Anschläge des 11. Septembers 2001. Um die Sicherheit beim Ein- und Ausreisen zu erhöhen, sind nun Chips im ePass integriert, die biometrische Merkmale der jeweiligen Person speichern: das Gesicht und zwei Fingerabdrücke. Die Chips (Mikroprozessoren) funktionieren ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle. Außerdem sind Chiphardware und -software durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) zertifiziert, was sie für den Einsatz im Reisepass qualifiziert. Mit Hilfe der biometrischen Merkmale kann schnell maschinell überprüft werden, ob Person und Pass identisch sind. Seit 1. November 2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben.
Falls Sie noch einen alten Reisepass besitzen, bleibt seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum bestehen. Die Gültigkeitsdauer der ePässe beträgt insgesamt 10 Jahre. Personen unter dem 24. Lebensjahr müssen den ePass bereits nach sechs Jahren erneuern. Nach Ablauf des ePasses kann dieser nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.
Auch für Kinder gelten seit 2012 strikte Reiseregeln: Kindereinträge im Pass der Eltern sind ungültig – sie müssen über ihr eigenes Reisedokument verfügen. Wenn Sie schon in Kürze verreisen wollen und feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, können Sie den Express-Service in einem der Hamburger Einwohner- Kundenzentren nutzen. Dort wird Ihnen innerhalb von 72 Stunden ein ePass im Expressverfahren ausgestellt. Die Kosten bis Vollendung des 24. Lebensjahres betragen 69,50 Euro, der ePass ist dann sechs Jahre gültig. Nachd der Vollendung des 24. Lebensjahres betragen die Kosten 92,- Euro, der ePass ist dann 10 Jahre gültig.