Schutzimpfung für Beschäftigte aus dem Lebensmitteleinzelhandel

Hamburg hält gegenwärtig an der festgelegten Reihenfolge der Impfpriorisierung fest, um Personen mit einer höheren Gefährdung bevorzugt eine Schutzimpfung anzubieten. Die Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung ist daher noch nicht vollständig aufgerufen. Ab Montag, 3. Mai 2021, können Beschäftigte aus dem Lebensmitteleinzelhandel einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren.

Impfung, © iStock.com/Remains
Impfung, © iStock.com/Remains

Die Grundlage für die Berechtigung ist in der der Impfverordnung des Bundes festgelegt. In §4, Nr. 7, sind Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind, explizit aufgeführt. In Hamburg umfasst dies rund 21.000 Personen. In diesem Umfang werden auch Termine zur Buchung bereitgestellt.

Senatorin Dr. Leonhard: "Über die Reihenfolge bei den Impfungen wird viel diskutiert und auch gestritten. Schon im Sommer wird es auch in Hamburg so sein, dass allen Personen unabhängig von einer Rangfolge ein Angebot gemacht werden kann.

Wir sind jetzt auf den letzten Metern der Impfpriorisierung. Trotzdem sollten wir klar vor Augen behalten: Diese Priorisierung ist kein politischer Kompromiss, sondern eine Empfehlung von unabhängigen Wissenschaftlern und Ärzten. Sie soll Leben retten, indem diejenigen mit der höchsten Gefährdung auch als erstes geschützt werden.

Es geht nicht nur darum, wer sich selbst am wichtigsten nimmt oder im Einzelfall auch gute Gründe haben mag, schnell an eine Schutzimpfung zu kommen.

Es geht darum, wer erkrankt ist oder durch seine Tätigkeit ein hohes Risiko hat. Und deswegen werden wir in Hamburg jetzt als nächstes denjenigen priorisiert eine Schutzimpfung anbieten, die jeden Tag für uns an der Kasse sitzen und Regale einräumen und bei ihrer Arbeit Kontakte haben. Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel sind wichtig für unsere Versorgung, und wer das anerkennt, sollte Ihnen auch diese Impfung mit Priorität nicht neiden. Wir werden auch weitere Gruppen aufrufen, sobald die Impfstoffmengen das zulassen. Wer in Hamburg aufgerufen wird, bekommt auch zeitnah einen Termin."

Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Termine, die zur Buchung freigegeben sind, finden zeitnah statt, oft binnen weniger Tage.

Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt. Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft. Für Beschäftigte aus dem Lebensmitteleinzelhandel ist dafür lediglich eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers erforderlich. Ein Vordruck ist in Kürze online verfügbar.

Quelle: Sozialbehörde

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