Nicht mehr aktuell!

Neue Verordnung lockert Corona-Beschränkungen: Clubs & Musikclubs weiter geschlossen

Neue Regelungen ermöglichen öffentliches und gesellschaftliches Leben unter Vorsichtsmaßnahmen: Der Hamburger Senat hat am 30. Juni 2020 eine neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Neue Verordnung lockert Corona-Beschränkungen, © iStock.com/fpm
Neue Verordnung lockert Corona-Beschränkungen, © iStock.com/fpm

Die grundsätzliche Abstandsregel von 1,50 Metern, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen sowie die Hygieneregeln bleiben bestehen. Unter diesen Voraussetzungen können weitere Einschränkungen aufgehoben werden.

Seit Wochen ist die Zahl der neuen Corona-Infektionen konstant niedrig. Die neue Verordnung hat eine andere Struktur als die bisherigen Verordnungen. Im Vordergrund steht die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Bis auf wenige verbleibende Ausnahmen ist das öffentliche und gesellschaftliche Leben mit diesen Schutzvorkehrungen wieder möglich.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Kontaktbeschränkungen: Ab 1. Juli 2020 dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Bislang war dies auf Mitglieder aus zwei Haushalten beschränkt.

Freizeitaktivitäten sind wieder erlaubt, sofern die Abstands- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Auch das Picknicken und Grillen im Freien ist damit wieder möglich.

Wieder öffnen dürfen unter anderem Messen und Jahrmärkte, alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder, Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Musiktheater. Tanzschulen können Kurse anbieten und Hochschulen dürfen ihre Türen wieder für Präsenzvorlesungen öffnen.

Auch Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet.

Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmn (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.

Private Feiern in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück sind mit bis zu 25 Personen wieder möglich.

Da vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus gefährdet sind, galten zum Schutz dieser Gruppe eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten. Diese können nun weiter gelockert werden. Bislang waren Besuche nur einzeln durch eine feste Besuchsperson möglich, künftig sind zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Im Innenbereich ist ein Besuch für mindestens drei Stunden möglich.

Clubs, Diskotheken und Musikclubs, Volksfeste, Saunas und Dampfbäder, Thermen und Whirlpools sowie Prostitutionsangebote bleiben aus Infektionsschutzgründen weiter geschlossen.

Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August und ist in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.

Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

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