Migration – Neu in der Stadt
Ratgeber Behördenführer
Ratgeber Gesundheit & Lebenshilfe
Aller Anfang ist schwer ... Wer Hamburg zu seinem neuen Lebensmittelpunkt gewählt hat, soll gut starten können. Die Stadt bietet neuen Bürgern aus dem Ausland daher möglichst umfassende Unterstützung an. Die wichtigsten Behörden sind auf diesen Seiten aufgeführt, ebenso wie Institutionen und Vereine, die mit Rat und Tat helfen.
Aller Anfang ist schwer ... Wer Hamburg zu seinem neuen Lebensmittelpunkt gewählt hat, soll gut starten können. Die Stadt bietet neuen Bürgern aus dem Ausland daher möglichst umfassende Unterstützung an.
Die wichtigsten Behörden sind auf diesen Seiten aufgeführt, ebenso wie Institutionen und Vereine, die mit Rat und Tat helfen.
Hamburg ist weltoffen
Hamburg ist eine weltoffene Stadt. Hafen und Handel haben das Leben der Stadt bisher immer geprägt. Menschen aus aller Welt lassen sich in Hamburg nieder – aus den unterschiedlichsten Gründen. In der Hansestadt leben heute Menschen aus knapp 200 Nationen.
Türken, Polen, Portugiesen, Afghanen und Iraner, aber auch Japaner sind besonders stark vertreten. Rund 451.000 der 1,8 Mio. Hamburger haben ihre familiären Wurzeln im Ausland. Wichtig ist, dass das Miteinander gelingt. Da ist jeder gefragt: Die alteingesessenen Hamburger, die offen gegenüber den Neu-Hamburgern aus dem Ausland sein sollten, und die Zuwanderer, für die es wichtig ist, sich mit der deutschen Sprache und Kultur vertraut zu machen.
Zentrale Ausländerbehörde
Die erste Anlaufstelle für ausländische Mitbürger ist die Zentrale Ausländerbehörde, die dem Einwohner-Zentralamt angegliedert ist. Die Behörde ist zuständig für alle Belange, die den befristeten Aufenthalt in Deutschland betreffen. Wer eine "Aufenthaltsgestattung" oder "Duldung" hat, ist dort an der richtigen Adresse. Auch Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten werden behandelt.
Das gilt ebenso für Ausweisungen und Rückführungen. Staatsangehörige aus dem Ausland, die für ihre erste Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, finden dort ebenfalls den richtigen Ansprechpartner. Ausnahme: Staatsangehörige aus dem Ausland, deren Aufenthalt gesichert ist, haben als Anlaufstelle die bezirklichen Ausländerdienststellen, die nicht zum Einwohner-Zentralamt gehören.
Die bezirklichen Ausländerdienststellen sind in den Bezirksämtern/Kundenzentren angesiedelt, und zwar jeweils im Fachamt Einwohnerwesen, Fachbereich Ausländerangelegenheiten.
"Blaue Karte EU" für Fachkräfte aus aller Welt
Die "Blaue Karte EU" (engl. Blue Card EU) ebnet hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Europa, ähnlich der "Green Card" in den USA. Es ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Das Gesetz gilt seit 01. 08.2012. Wer als Spezialist in Deutschland arbeiten möchte, muss einen Arbeitsvertrag vorweisen können oder einen Hochschulabschluss, der in Deutschland gemacht wurde bzw. hier anerkannt wird.
Beim Gehalt sind folgende Kriterien zu erfüllen: In "Mangelberufen" (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Experten) ist ein Bruttojahresgehalt von mindestens 34.944 Euro (2.912,- Euro/Monat) nötig. Ansonsten gilt eine Gehaltsschwelle von mind. 44.800 Euro (3.733,- Euro/Monat).
Die Blaue Karte EU gilt für maximal vier Jahre. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist es die Vertragsdauer plus drei Monate. Die Blaue Karte EU lässt sich verlängern. Wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, kann alternativ nach drei Jahren eine "Niederlassungserlaubnis" beantragt werden. Wer Deutschkenntnisse (Stufe B1) nachweist, kann diesen Antrag ein Jahr vorziehen.
Neuregelungen erleichtern Studium und Ausbildung
Studenten, Auszubildende und Hochschul-Absolventen aus dem Ausland, die derzeit in Deutschland leben, profitieren ebenfalls von der "Blauen Karte EU". Die Neuregelungen erleichtern ihnen u. a. das Jobben nebenher. Die drei wichtigsten Punkte:
- Studierende aus Nicht-EU-Staaten können künftig 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage jobben, ohne eine spezielle Erlaubnis dafür.
- Für ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule wird die Frist zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss von 12 auf 18 Monate verlängert. Auch eine Selbstständigkeit ist jetzt möglich, wenn sie einen Bezug zum Fachgebiet des Studiums hat.
- Auszubildende aus dem Ausland dürfen künftig bis zu 10 Stunden wöchentlich einen Nebenjob ausüben.
Hamburg Welcome Center
Willkommen in Hamburg! Um Neu-Hamburgern aus dem Ausland das Einleben in Hamburg zu erleichtern, hat die Stadt das Hamburg Welcome Center eingerichtet. Es befindet sich in der Innenstadt im Gebäude der Handelskammer am Alten Wall in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Das Mitarbeiterteam berät seine Kunden kompetent und kostenlos zu allen Fragen, die sie zum Arbeiten und Leben in Hamburg haben. Kostenlose Broschüren zu den wichtigsten Themen sind ebenfalls erhältlich.
Qualifizierten Fach- und Führungskräfte wird darüber hinaus ein spezieller Service zum Ausländer- und Melderecht angeboten, allerdings nur nach Terminabsprache. Weitere Informationen zum Hamburg Welcome Center finden Sie hier.
Deutsch lernen an der Volkshochschule
Die Hamburger Volkshochschule betreibt im Schanzenviertel das Zentrum Deutsch als Fremdsprache (DaF). Fast 7.500 Migranten besuchen die Kurse jedes Jahr. Das Angebot ist sehr differenziert. Zum Programm gehören Deutschkurse aller Stufen (A1 bis C2), Intensiv- und Integrationskurse (A1 bis B1)und DaF-Prüfungen (B1 bis C1). Neu sind darüber hinaus berufsbezogene Deutschkurse (ESF-BAMF-Programms).
Die Dozenten sind erfahrene Fachleute, die gegenüberanderen Kulturen offen sind. Jeder Interessent sollte sich vor Kursbeginn individuell beraten lassen. Es geht dabei um die Einstufung des sprachlichen Könnens. Die Teilnahme an einem Kurs ist nur mit Anmeldung möglich. Das Zentrum für Deutsch als Fremdsprache ist auch Anlaufstelle für den "Einbürgerungstest". Das bedeutet: Die erforderlichen Sprachtest können dort absolviert werden – und es gibt Kurse zur Vorbereitung.
Weitere Infos
- www.passage-hamburg.de
- www.ibhev.de
- www.hamburg.de/integration
- www.diakonie-hamburg.de
- www.hamburg.arbeitundleben.de
Ärztliche und Soziale Praxis für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus
Die Diakonie bietet eine Ärztliche und Soziale Praxis für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus an. Die Sprechstunde steht allen Migranten aus Nicht-EU-Staaten offen, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Hamburg leben. Die Sprechstunde ist kostenlos und anonym. Ein erfahrener Arzt behandelt die Patienten, und eine Sozialberaterin vor Ort beantwortet Fragen zu den Themen Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung.
22767 Hamburg, Bernstorffstraße 174 (1. Stock), E-Mail andocken@diakonie-hamburg.de
Sprechstunde: Di 10.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 16.00 Uhr
eAT: Infos zu einem Dokument |
eAT – lautet die Abkürzung für den Begriff "Elektronischer Aufenthaltstitel", der am 1. September 2011 eingeführt wurde. Es ist eine Scheckkarte, die bisherige Dokumente in Papierform ersetzt. Was man über den eAT wissen muss, erfahren Sie hier. Alle wesentlichen Punkte können Sie hier nachlesen. |