Leistungen für Obdachlose – welche Hilfe gibt es?
Ratgeber Gesundheit & Lebenshilfe
Auch in Hamburg gibt es zahlreiche wohnungslose Personen. Einige davon sind in Unterkünften untergebracht. Hinzu kommen zahlreiche Menschen, die sich auf der Straße durchschlagen müssen und von der Hand in den Mund leben. Für sie ist es häufig schwierig, die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen, dabei haben sie durchaus Anspruch auf Unterstützung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Bürgergeld beantragen. Wenn das nicht der Fall ist, kann stattdessen ein Recht auf Sozialhilfe bestehen. Außerdem gibt es viele weitere Formen der Hilfe, wie zum Beispiel durch Suppenküchen oder Notunterkünfte.
Was ist der häufigste Grund für Obdachlosigkeit?
Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen Menschen in die Wohnungslosigkeit und schließlich auch in die Obdachlosigkeit rutschen. An erster Stelle steht die Kündigung durch den Vermieter, zu der es mitunter durch Vertragsverletzungen und das Anhäufen von Mietschulden kommt. Manche Menschen kündigen ihre Wohnung auch selbst und finden anschließend keine neue Unterkunft. Nicht alle von ihnen haben das Glück, vorübergehend bei Familie oder Freunden unterzukommen. Wenn sie erst einmal auf der Straße gelandet sind, geraten sie häufig in eine Abwärtsspirale, aus der sie nur noch schwer entkommen können.
Bürgergeld und Obdachlosigkeit – geht das überhaupt?
Tatsächlich können Obdachlose genauso wie arbeitslose Menschen mit eigener Wohnung ganz normal Bürgergeld beantragen. Dafür müssen sie jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- der gewöhnliche Aufenthalt des Obdachlosen befindet sich in Deutschland
- es besteht eine Hilfsbedürftigkeit, weil die Person nicht in der Lage ist, für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.
- der Antragssteller muss in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Ein eigener Wohnsitz ist keine Voraussetzung, um Bürgergeld beziehen zu können! Obdachlose, die nicht mehr erwerbsfähig sind, können alternativ Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Wie können Obdachlose Bürgergeld beantragen?
Obdachlose wenden sich am besten persönlich an das nächste Jobcenter und füllen den Antrag vor Ort aus. Dort können sie dem zuständigen Sachberater auch jederzeit Fragen zur Beantragung von Bürgergeld bei Obdachlosigkeit stellen. Der Bewilligungsbescheid wird üblicherweise mit der Post zugestellt. Da Obdachlose aber keinen festen Wohnsitz haben, wissen sie häufig nicht, welche Anschrift sie angeben sollen. Eine mögliche Option ist etwa die Adresse einer karitativen Einrichtung. Obdachlose können zum Beispiel bei der Diakonie oder der Caritas nachfragen, ob es in Ordnung ist, wenn sie ihren Bewilligungsbescheid dorthin schicken lassen.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Es ist nicht unüblich, dass Obdachlose kein eigenes Konto besitzen. Auch das soll für den Erhalt von Bürgergeld kein Hinderungsgrund sein. Im Jobcenter gibt es einen Kassenautomaten, an dem die Auszahlung möglich ist. Wer möchte, kann sich auch einen Scheck geben lassen und diesen später einlösen.
Wie viel Bürgergeld erhalten Obdachlose?
Der aktuelle Regelsatz beträgt 563,- Euro pro Monat für alleinstehende Personen (Stand 2024). Damit sollen die Bedürfnisse des Alltags gedeckt werden. Kosten für die Miete werden bei einem fehlenden Wohnsitz natürlich nicht erstattet.
Hat jeder Obdachlose ein Recht auf eine Wohnung?
Leider haben Obdachlose kein Recht auf eine Wohnung. Allerdings sind die Kommunen verpflichtet, eine Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich häufig um Notunterkünfte, in denen viele Betroffene oft monate- oder sogar jahrelang ausharren. In vielen Städten sind sie hoffnungslos überfüllt oder so unsicher, dass viele Obdachlose das Leben auf der Straße vorziehen.
Wie kann ein Obdachloser eine Wohnung bekommen?
Auch Personen mit einem festen Einkommen haben es vielerorts schwer, eine Wohnung zu finden. Die Nachfrage ist groß und der Wohnraum gering. Infolgedessen haben insbesondere Obdachlose Probleme damit, einen Mietvertrag zu bekommen. Wer Unterstützung braucht, kann sich an Beratungsstellen für die Wohnungslosenhilfe wenden. Die Sozialarbeiter helfen betroffenen Personen bei der Suche und können den Kontakt zum Vermieter herstellen.
Housing First – keine Umwege über Notunterkünfte
Darüber hinaus gibt es in einigen Städten wie Köln oder Berlin sogenannte Housing-First-Initiativen. Sie zielen darauf ab, dass Obdachlose nicht erst lange Zeit in Notunterkünften und Wohnheimen verbringen, sondern möglichst schnell in eine eigene Wohnung einziehen können. Allerdings ist damit nur Menschen geholfen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben. Sie müssen also einen deutschen Pass besitzen. Weitere Voraussetzungen müssen aber in der Regel nicht erfüllt werden. Auf diese Weise sollen die Menschen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.
Wenn keine Wohnung zur Verfügung steht
Nicht jeder Obdachlose hat das Glück, in einer Stadt mit einer Housing-First-Initiative zu leben und ist dementsprechend auf alternative Angebote angewiesen:
- In vielen Städten gibt es Tagesstätten für Obdachlose. Dort können sie sich zum Beispiel duschen oder ihre Wäsche waschen. Manchmal wird auch etwas zu essen angeboten.
- Notunterkünfte bieten Schlafplätze im Warmen. Sie sind allerdings in vielen Städten überfüllt, sodass es nicht immer leicht ist, dort unterzukommen. Für Frauen gibt es häufig eigene Notschlafstellen.
- Mit der Hilfe von karitativen Einrichtungen können Obdachlose gegebenenfalls einen Platz in einem Wohnheim bekommen.
Erste Anlaufstellen für Obdachlose
Wer gerade erst obdachlos geworden ist, sollte sich schnellstmöglich an eine der folgenden Anlaufstellen wenden:
- Bahnhofsmission
- karitative Einrichtungen wie Caritas oder die Diakonie
- Beratungsstellen für Wohnungslose
Dort erhalten Obdachlose Hilfe bei der Suche nach einem Schlafplatz für die Nacht und bekommen viele weitere wichtige Tipps. Durch die Unterstützung der Beratungsstellen können viele Irrtümer aus dem Weg geräumt und mögliche Optionen aufgezeigt werden.