Kostenloser Personalausweis für obdachlose Menschen in Hamburg
Stadtinfo Rund um die Stadt
Bedürftige obdachlose Menschen erhalten im Kundenzentrum Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1-3, seit Jahresbeginn weiterhin kostenlose Ausweisdokumente. Das in 2021 als Pilotprojekt gestartete Angebot wird für weitere zwei Jahre durch den neu gegründeten Hamburg Service fortgeführt.
Für 2023 und 2024 stellt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) die hierfür benötigten Finanzmittel zur Verfügung. Das Angebot umfasst vorläufige Personalausweise mit einer Gültigkeit von drei Monaten sowie Bundespersonalausweise mit einer Gültigkeit von zehn Jahren.
Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: "Der Personalausweis ist ein wichtiger Schlüssel, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ob eigenes Konto, Sozialleistungen oder Wohnung- und Arbeitsplatzsuche: überall sind aktuelle Ausweisdokumente Pflicht. Es ist deshalb wichtig, dass wir obdachlose Menschen, die bedürftig sind, hier gezielt und ohne viel Bürokratie unterstützen. Die Beantragung des Personalausweises darf nicht an der Frage scheitern, ob man ihn sich leisten kann. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, das Angebot der kostenfreien Ausweisdokumente als Bezirksbehörde für 2023 und 2024 weiterzuführen. Im Hamburg Service kümmern wir uns um alle Menschen in unserer Stadt."
Hintergrund
Auch Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten ohne eine Wohnung zu bewohnen, unterliegen gem. § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) grundsätzlich der Ausweispflicht. Die Zuständigkeit für Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen an Personen ohne Wohnung liegt aktuell beim Bezirksamt Hamburg-Mitte, ab dem 1. April 2023 bei dem neuen Hamburg Service der BWFGB.
Die Gebühren für Bundespersonalausweise belaufen sich aktuell auf 37,- Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren, antragstellende Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro.
Diese Kosten werden von der BWFGB für obdachlose Antragsteller:innen, die sich diese Kosten nicht leisten können, übernommen. Die Kosten umfassen unter anderem die Erstellung der biometrischen Fotos, die Beschaffung der Vordrucke für den vorläufigen Personalausweis sowie die Produktion der Bundespersonalausweise bei der Bundesdruckerei.
Quelle: Pressestelle des Senats