Kitas erhalten zweiten Corona-Sonderzuschuss
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Die Sozialbehörde stellt den Kita-Trägern und den Kindertagespflegepersonen einen weiteren Corona-Sonderzuschuss in Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Finanzierung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen zur Verfügung. Die finanziellen Mittel können von den Kitas je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden.
Jede Kita erhält mit dem Sonderzuschuss entsprechend ihrer Größe zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Tagespflegepersonen erhalten mindestens 150 Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten, die die Sozialbehörde zur Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen ausgibt, auf etwa 2,3 Millionen Euro.
Mit den finanziellen Mitteln können Kitas und Kindertagespflegepersonen entsprechend den Notwendigkeiten vor Ort flexibel und nach eigenem Ermessen z. B. CO2-Ampeln kaufen oder die Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen oder Veränderungen in der Ausstattung vornehmen, um Abstände besser einzuhalten oder pädagogische Aktivitäten in den Außenbereich verlagern zu können.
Bei besonderen räumlichen Bedingungen können auch mobile Raumluftfilter sinnvoll sein und durch den Zuschuss finanziert werden. Das Vorgehen ist mit den Kita-Verbänden einvernehmlich abgestimmt worden.
Senatorin Dr. Melanie Leonhard: "Fast 85 Prozent der Fachkräfte in Kitas sind mittlerweile geimpft. Wir stellen den Kitas und den Eltern weiterhin ausreichend Tests zur Verfügung, passen unsere Handlungsempfehlungen regelmäßig den neuen Erkenntnissen an und beliefern die Kitas mit Masken. Mit diesen Maßnahmen und dem zweiten Kita-Corona-Zuschuss tragen wir dazu bei, dass die Kitas und Tagespflegepersonen auch im Herbst und Winter geregelte Kindertagesbetreuung für Hamburgs Familien anbieten können."
Quelle: Sozialbehörde