Kinderwunsch und Geburt
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Laut Schätzung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie hoffen in Deutschland rund 1,5 Mio. Paare auf ein Baby. Als Hauptursache wird vermutet, dass viele Paare zu alt sind und sich beruflich erst absichern wollen. Doch bereits mit dem 30. Lebensjahr lässt auch die Fruchtbarkeit nach.
Wenn es "einfach" nicht klappen will
Seit 1978 wurden weltweit ca. 4 Mio. Kinder mit Unterstützung von Reproduktionsmedizinern gezeugt. Wird eine Frau einfach nicht schwanger, ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung sinnvoll. Die Behandlung kann vom Frauenarzt oder einem Fachmann für Reproduktionsmedizin durchgeführt werden. Der Mann sollte sich von einem Urologen oder einem Facharzt für Männerheilkunde untersuchen lassen. Die Beratungsgespräche sind sehr intim und nicht jede/r kann über Themen wie Erkrankungen, bisherige Schwangerschaften oder Sexualität ohne weiteres sprechen. Psychologen und Beratungsstellen wie z. B. Pro Familia bieten hier ihre Unterstützung an.
Die Krankenkassen bezuschussen die Untersuchungen, wenn:
- das Paar verheiratet ist,
- beide nicht jünger als 25 Jahre sind,
- die Frau nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist, und
- die Behandlung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.
Medizinische Möglichkeiten:
- Zyklusmonitoring?
- Hormonbehandlung?
- Insemination (Samenübertragung)?
- IVF (In-Vitro-Fertilisation)?
- ICSI (Intrazyto-plasmatische Spermieninjektion)?
Schwangerschaftstest
Frühestens 14 Tage nachdem die Eizelle befruchtet wurde, liefert der häusliche Urin- oder Stäbchenschnelltest ein Ergebnis. Mittels des in den Urinstrahl gehaltenen Teststeifen/-stäbchen kann mit einer über 95-% Zuverlässigkeit gesagt werden, ob Sie schwanger sind oder nicht. Kaufen können Sie die Tests in Apotheken, Drogerien und Kaufhäusern.
Um die Schwangerschaft zu 100 % nachzuweisen, sollte bei einem Arzt ein weiterer Test (erneuter Urintest, Blutentnahme oder Ultraschalluntersuchung) gemacht werden. Außerdem kann das Vorhandensein des schwangerschaftserhaltenden Hormons hCG im Körper geprüft werden. Dieses Hormon kommt im Trophoblastengewebe vor und wird vom Fetus oder der Plazenta gebildet. Entsprechend kann es nur während der Schwangerschaft nachgewiesen werden. Ab der sechsten Schwangerschaftswoche kann bereits der Embryo mittels Ultraschalluntersuchung erkannt werden.
Glückwunsch zur Schwangerschaft
Sie sind schwanger und möchten in dieser Zeit optimal betreut werden? Finden Sie zuerst einen Gynäkologen, dem Sie vertrauen und der auf Sie eingeht.
Fündig werden Sie z. B. auf den Onlineportalen ÄrzteNetz Hamburg www.aerztenetz-hamburg.de oder bei der Ärztekammer www.aerztekammer-hamburg.de.
Vereinbaren Sie dann einen Termin – die erste Vorsorgeuntersuchung sollte um die 6. Schwangerschaftswoche stattfinden. Dann ist der Embryo erkennbar, und erste Aussagen über seine Gesundheit können getroffen werden. Daraufhin wird der Mutterpass ausgestellt. Bei der ersten Untersuchung werden Sie gewogen, Blutdruck wird gemessen und Blut wird entnommen (z. B. zur Bestimmung des Rhesusfaktors, zum Röteln-Antikörper-, Toxoplasmose- und HIV-Test). Außerdem sollte der Gynäkologe eine Familien- und Eigenanamnese durchführen, um Krankheiten auszuschließen und Risiken beurteilen zu können. Im Anschluss werden die Ergebnisse in den Mutterpass eingetragen.
Die Hebamme
Wer vor und nach seiner Schwangerschaft von einer Hebamme unterstützt werden möchte, kann sich u.a. an den Hamburger Hebammenverband wenden (Listung von ca. 480 Adressen). Gut beraten ist jeder, der z. B. an typischen Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit oder Rückenschmerzen leidet. Die Symptome können oft durch altbewährte Hausmittel (auf natürlicher Basis) oder durch spezielle Ernährung bekämpft werden.
Hebammenzusammenschlüsse wie www.hebamme-in-hamburg.de bieten u. a. Yoga-, Pilates- oder Vorbereitungskurse an.
Ein Vorteil: Zusammenschlüsse von Hebammen können sich bei Ausfall gegenseitig vertreten. Kümmern Sie sich rechtzeitig, denn Hebammen sind oft lange vorher ausgebucht. Zur Leistung der Hebammenhilfe zählt die Betreuung bis acht Wochen nach der Geburt. Gesetzliche Krankenkassen zahlen für den täglichen Besuch in den ersten 10 Lebenstagen des Kindes und für weitere 16 Termine bis zur vollendeten achten Lebenswoche. Nach der achten Woche können bis zu acht weitere Besuche zum Thema Stillen vereinbart werden.
Wer wissen möchte, welche Hebamme die Geburt im Kreisssaal betreut, sollte sich für eine Beleghebamme entscheiden. Sie ist selbstständig und hat mit einer oder mehreren Geburtskliniken einen Belegvertrag abgeschlossen.
Die Wahl der Geburtsstätte
Vor der Entscheidung für eine Klinik oder ein Geburtshaus sollten Sie sich verschiedene Einrichtungen ansehen. Fast regelmäßig werden Informationsveranstaltungen mit Führungen angeboten, bei denen das Fachpersonal auf wichtige Fragen eingeht. Bei der Anmeldung wird nochmals ein ausführliches Gespräch geführt. Die Alternative zur Entbindung in der Klinik ist das Geburtenhaus.
Das Geburtshaus Hamburg in Ottensen www.geburtshaus-hamburg.de hilft werdenden Eltern, die Zeit vor, während und nach der Schwangerschaft bewusst und eigenverantwortlich zu erleben. Jährlich werden dort rund 150 Babys geboren. Im Mittelpunkt steht die natürliche Geburt. Leitgedanke dabei ist, dass eine Frau selbst gebären kann und Hebammen Unterstützung leisten.
Ich packe meinen Krankenhauskoffer und nehme mit:
- Mutterpass, Personalausweis, Krankenversicherungskarte oder den Kosten-übernahmeschein der Krankenkasse,
- Einweisungsschein,
- das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde (sind Sie ledig, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde),
- bequeme Kleidung zum Wechseln (+ langes T-Shirt), Bademantel, Hausschuhe, warme Socken,
- Handtücher, Bürste, Zahnbürste & Pasta, Lippenpflegestift,
- Evtl. Bücher, Zeitschriften und Musik,
- Kleidung für das Kind
Mutterschutz und Elternzeit
Als Mutter hat man einen gesetzlichen Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub und ist somit rechtlich geschützt. Ab acht Wochen vor und ca. acht Wochen nach der Entbindung darf die Schwangere nicht arbeiten. Zudem untersteht die Mutter mit Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes dem Kündigungsschutz. Wenn ein zweites Kind folgt, kann dieser auf weitere drei Jahre ausgedehnt werden. Bis zum dritten Lebensjahr haben Vater und Mutter einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit.
Seit 2011 können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können sie auch einer Teilzeitbeschäftigung (bis zu 30 Std. pro Wo.) nachgehen. So entfernen sie sich während der "Auszeit" nicht völlig von ihrem Beruf. Gleichzeitig beziehen die Eltern nach der Geburt des Kindes Elterngeld. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Vollzeitpflegeeltern haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Bildquelle: www.pixelio.de