Gleichgeschlechtliche Trauung

Seit 2001 gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz bundesweit und erlaubt homosexuellen Paaren ein Leben mit fast denselben Privilegien wie einem heterosexuellen Ehepaar. Bislang konnten sich homosexuelle Pärchen auf jedem Standesamt in Hamburg trauen lassen. Die so genannte "Eingetragene Lebenspartnerschaft" beruhte auf dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft / Lebenspartnerschaftsgesetz.

Trauringe, © pixelio.de/Simone Hainz
Trauringe, © pixelio.de/Simone Hainz

Dieses fand seinen Ursprung 1999 in Hamburg, als so genannte "Hamburger Ehe". Allein im ersten Jahr wurden in Hamburg über 100 homosexuelle Ehen geschlossen.

Seit 2017 könnn nun auch gleichgeschlechtliche Paare genau wie heterosexuelle Paare heiraten. Dafür hatten sich Schwule und Lesben jahrzehntelang eingesetzt, der Bundestag machte den Weg dafür frei. Verheiratete Homosexuelle haben nun dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Eheleute, etwa das Recht zur Adoption von Kindern.

Bildquelle: Simone Hainz / pixelio.de

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