Mit der Beschaffung weiterer mobiler Luftreiniger soll mehr als die Hälfte der rund 200 Hamburger Gerichtssäle mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden. Je nach Raumgröße, Lüftungsmöglichkeit und Anzahl der Verfahrensbeteiligten, die sich in den Räumen aufhalten, sollen ein oder mehrere Geräte pro Sitzungssaal zum Einsatz kommen. Besonders in den alten Gerichtsgebäuden wie am Sievekingplatz oder in einigen Stadtteilgerichten haben die Verhandlungssäle oft begrenzte Lüftungsmöglichkeiten.
Die Geräte unterstützen die Durchführung von Gerichtsverhandlungen unter Pandemiebedingungen. Sie ergänzen die bestehenden Maßnahmen und erhöhen das Schutzniveau zusätzlich. Ziel ist es, die Corona-bedingten Einschränkungen in der Hamburger Justiz weiter zu minimieren und die Auslastung der Sitzungssäle zu erhöhen. Eine funktionierende Justiz mit einem sicheren Geschäftsbetrieb ist für den Rechtsstaat unerlässlich. Bereits seit September kommen in den Gerichten auch Luftreiniger zum Einsatz.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Trotz Einschränkungen war und ist die Justiz auch während der Pandemie für die Menschen da. Sie stemmt sich mit einem Bündel an Maßnahmen gegen Corona. Durch regelmäßiges Lüften konnten wir bisher eine gute Luftqualität in den Sälen sicherstellen, das zeigen die Messungen. Angesichts der noch immer hohen Zahl der Infektionen sichern wir mit den Raumluftreinigern den Geschäftsbetrieb zusätzlich ab und reduzieren das Infektionsrisiko auch bei stärkerer Auslastung der Säle."
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Mit unseren bereitgestellten Corona-Mitteln bringen wir seit 2020 hier in Hamburg sehr zielgerichtet Maßnahmen im Kampf gegen Corona auf den Weg. Die neuen Luftreinigungsgeräte für einen ausgewählten Teil der Hamburger Gerichtssäle sind dafür ein gutes Beispiel und eine wichtige Investition in den Gesundheitsschutz und das reibungslose Funktionieren unserer Justiz."
Seit Frühjahr 2020 werden in der Hamburger Justiz bereits umfangreiche Konzepte zum Schutz vor Corona umgesetzt. In den Gerichten muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, dazu gelten die bekannten Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln.
Plexiglasaufsteller trennen die Verfahrensbeteiligten. Die Luftqualität wird mit CO2-Messgeräten überwacht. Die Beschäftigten im Justizdienst testen sich regelmäßig und konnten priorisiert geimpft werden.
Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz