FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regelung im Einzelhandel
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Die zuständige Behörde hat eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen. Die 2G-Regelung im Einzelhandel wird ersetzt durch die FFP2-Maskenpflicht. Die Regelung tritt am Samstag, 12. Februar 2022, in Kraft.
In Verkaufsstellen, Ladenlokalen und auf Märkten entfällt die 2G-Zugangsregelung. Kunden ab 14 Jahren müssen in geschlossenen Räumen zukünftig eine FFP2-Maske tragen, Kinder von 6 bis 13 Jahren eine medizinische Maske. Inhaber sowie Beschäftigte müssen eine medizinische Maske tragen.
Zusätzliche Änderungen der Eindämmungsverordnung
Für Veranstaltungen und Sportveranstaltungen vor Publikum gelten die folgenden Höchstgrenzen:
- In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich 2.000 Personen teilnehmen, zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 30 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 4.000 Personen.
- Im Freien dürfen grundsätzlich 2.000 Personen zuzüglich der Anzahl von Personen, die auf 50 Prozent der weiteren verfügbaren Sitz- oder Stehplätze platziert werden kann, insgesamt jedoch höchstens 10.000 Personen.
In Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg werden Regelungen zur Maskenpflicht für Anhörungen und Beratungsgespräche intensiviert:
- Personen ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen, von 6 bis 13 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.
Bei den Regeln zur Absonderung von infizierten Personen wurde eine Anpassung vorgenommen:
- Beschäftigte in Einrichtungen zum Schutz vulnerabler Personen (z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) dürfen sich künftig – wie alle anderen Personen auch – ab Tag 7 neben einem PCR-Test mit einem Schnelltest einer offiziellen Teststelle freitesten, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.
Quelle: Pressestelle des Senats / Sozialbehörde