Ehevertrag nicht nur für Fall einer Scheidung sinnvoll
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Eine Hochzeit ist für viele ein romantisches, großes Familienfest. Doch ist sie auch ein formeller, rechtlicher Akt, der vieles im Leben zweier Partner neu regelt. Bereits Schiller riet: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet."
Bevor sich Heiratswillige das Jawort geben, sollten sie sich genau damit auseinandersetzen, wie sich die Ehe per Gesetz auf ihre wirtschaftliche Lage auswirken wird. Sind etwa die Vermögenswerte beider sehr unterschiedlich, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Doch was ist zu beachten?
Ehevertrag individuell abstimmen
Schließt jemand den Bund fürs Leben, tritt das Ehe- und Scheidungsfolgenrecht in Kraft. Dieses ist auf Haushalte mit mittlerem Einkommen, mit Kindern und ohne größeres Vermögen ausgerichtet. Wenn einer oder gar beide Verheirateten selbständig sind oder sie ungleich große Erbschaften erwarten, können die gesetzlichen Regelungen unvorteilhaft sein. Ein Ehevertrag passt sich an ihre individuelle Lebenssituation an und kann so gut wie alles regeln, was ihnen wichtig ist.
Güterstand festlegen: auch während der Ehe ausschlaggebend
Welcher eheliche Güterstand ist der richtige? Sollten Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verbleiben oder stattdessen die Gütertrennung wählen und vertraglich festhalten? Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann sinnvoll sein. Wie sich die künftigen Gatten entscheiden, hängt letztlich von den persönlichen Gegebenheiten ab.
Was viele nicht wissen: Welchen Güterstand man festlegt, hat stets erhebliche Konsequenzen, auch wenn es nicht zur Scheidung kommt. Durch eine fachliche Beratung zum Ehevertrag können sich Partner weitsichtig beispielsweise mit erbrechtlichen Quoten, Pflichtteilsansprüchen oder steuerlichen Freibeträgen befassen.
Ehevertrag entlastet bei Trennung
Eheleute können in einem Ehevertrag dokumentieren, wem welche Vermögenspositionen zu Beginn der Ehe gehören und wie viel diese wert sind. Trennen sie sich nach einigen Ehejahren, kann das helfen, teure Beweisaufnahmen zu vermeiden, Ausgleichsansprüche zu berechnen oder den Hausrat gerecht aufzuteilen.
Für den Fall einer Trennung können die Partner zudem festlegen, inwiefern die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche auszugleichen sind. Der Ehevertrag kann zum Beispiel detailliert festhalten, dass ein Versorgungsausgleich beschränkt wird. So können die einzelnen Ehegatten private Altersvorsorge betreiben, ohne zu fürchten, sie bei einer Scheidung teilen zu müssen.
Ehelichen Unterhalt vertraglich festlegen
Auch Unterhaltsfragen lassen sich in einem Ehevertrag klären. Für die Zeit während der Ehe kann etwa festgeschrieben werden, wie viel beide Ehepartner zur gemeinsamen Haushaltsführung beizusteuern haben, falls die Kassen ansonsten getrennt verbleiben sollen. Daneben können sie Regeln für Krisenfälle wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufstellen. Auch können sie bestimmen, wie der Unterhalt bei einer Trennung oder nach der Scheidung ausfallen soll. Nachehelicher Unterhalt kann beispielsweise zeitlich und bezogen auf die Höhe begrenzt werden. Die Partner können auch komplett auf ihn verzichten.
Ehevertrag oder nicht? Notarielle Beratung hilft
Bei finanziellen Fragen zur Ehe und Eheverträgen ist die Rechtsprechung besonders umfangreich und komplex, weshalb sich Heiratswillige von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen sollten. Gültig ist nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Genau wie ein Testament oder Vollmachten sollten Eheleute ihren individuellen Vertrag alle fünf bis zehn Jahre notariell darauf überprüfen, ob er noch aktuell ist oder angepasst werden sollte.
Die örtliche Notarkammer kann Auskunft zu Notarinnen und Notaren geben, die besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts haben. Im Internet unter www.notar.de finden Sie die richtigen Ansprechpartner.
Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.
Quelle: Schleswig-Holsteinische Notarkammer
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