Der Schwerbehindertenausweis
Ratgeber Behördenführer
Menschen, denen eine Behinderung droht, und Menschen, die mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung leben, haben ein Recht auf Hilfe und besonderen Schutz.
Der Schwerbehindertenausweis wird seit Februar 2014 vom Versorgungsamt Hamburg nur noch im neuen Format ausgegeben. Dieser ist durch seine Scheckkartengröße und einen Hinweis in englischer Sprache international gültig und ist benutzerfreundlicher, da er über einen Aufdruck in Braille-Schrift verfügt.
Übergangsfrist:
Seit dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Kein Umtauschzwang: Alte Ausweise bleiben gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Es müssen also nicht alle im Verkehr befindlichen Ausweise umgetauscht werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde, die Ihren aktuellen Ausweis ausgestellt hat.
Beiblatt mit Wertmarke:
Wenn Sie zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr berechtigt sind: Das Beiblatt mit Wertmarke wird künftig dasselbe kleine Format haben wie der Ausweis. Es wird aber nicht als Plastikkarte ausgestellt, sondern auf Papier, weil es nur eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr hat. Alte Beiblätter bleiben gültig.
Das ist neu
Der Ausweis: Spürbar benutzerfreundlicher wie der Führerschein, der Personalausweis und die Bankkarten ist nun auch der neue Schwerbehindertenausweis eine handliche Plastikkarte.
Braille Schrift: Blinde Menschen können ihren neuen Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a erkennen.
Praktisch im Ausland: Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache hilft auf Reisen. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit auch künftig nicht verbunden. Der englische Hinweis erleichtert aber den Nachweis im nicht-deutschsprachigen Ausland, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z. B. ermäßigter Eintritt).
Einfach machen: Die Neugestaltung des Schwerbehindertenausweises ist Teil des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Unter der Überschrift "einfach machen" sollen behindernde Strukturen und behinderndes Verhalten abgebaut werden.
Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan finden Sie hier.