Corona-Schutzimpfung: Praxen laden erste Gruppen von Patienten für Impftermine ein

Zusätzlich rund 30.000 Menschen können ab jetzt im Laufe der kommenden Wochen einen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren. Weitere 15.500 Menschen werden über Fachärzte angesprochen. In der Personengruppe mit der höchsten Priorität, insbesondere den über-80-Jährigen, werden weiterhin täglich weitere Schutzimpfungen verabreicht und fortlaufend weitere Termine vergeben. 

Schutzimpfung, © DoroT Schenk/Pixabay.com
Schutzimpfung, © DoroT Schenk/Pixabay.com

Seit heute sind rund 27.500 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung aufgerufen, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren.

Daneben werden in den kommenden Tagen und Wochen Personen mit bestimmten Erkrankungen eine Einladung zur Schutzimpfung erhalten. Hierzu zählen Patienten, die im Bereich der Onkologie behandelt werden, sowie Dialyse- und COPD-Patienten. Für diese Personen besteht ein besonders hohes Risiko eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung. Sie erhalten deswegen bevorzugt ein Impfangebot. Diese Zielgruppe ist den Behörden jedoch nicht namentlich bekannt, weshalb keine Einladung durch die Stadt erfolgen kann.

Personen, die aufgrund der Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes berechtigt sind, erhalten Schritt für Schritt eine schriftliche Information direkt aus der Praxis. Diese vergibt auch einen Termin für die Schutzimpfung, die dort vor Ort stattfindet. So kann auch die gezielten Beratung und Betreuung durch die behandelnden Ärzte gewährleistet werden.

Für diese Zielgruppen wird damit eine dezentrale Möglichkeit für Schutzimpfungen bei insgesamt 27 Fachinternisten, Dialyse-Zentren und onkologischen Schwerpunktpraxen geschaffen, die insgesamt etwa 45.000 Patientinnen und Patienten versorgen. Dafür werden die Praxen mit dem erforderlichen Impfstoff beliefert. Auch die Zweitimpfung wird dort sichergestellt.

Außerdem wird das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) Menschen mit Behinderung gezielt Impfangebote machen. Zusätzlich aufgerufen ist nun auch Personal in der Geburtshilfe, der Öffentliche Gesundheitsdienst sowie Logopäden.

Zusammengefasst: der aktuelle Stand bei der Impfkampagne in Hamburg

Insgesamt sind in Hamburg aktuell rund 157.000 Schutzimpfungen verabreicht worden. Gut 54.000 Hamburgerinnen und Hamburger erhielten bereits die zweite Dosis, womit die volle Schutzwirkung erreicht sein dürfte. 43.456 Erst- und 20.778 Zweitimpfungen entfallen auf die über-80-Jährigen. Die tagesaktuellen Werte werden online abrufbar im Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts zusammengeführt.

Die Vergabe von Terminen für die Corona-Schutzimpfung für über-80-Jährige dauert weiterhin an. Stets donnerstags werden neue Termine eingestellt, die unter www.impfterminservice.de sowie telefonisch unter 116 117 gebucht werden können. Die Menge der freigeschalteten Termine richtet sich nach der Belieferung mit dem für ältere Menschen empfohlenen Impfstoff. Damit keinesfalls Termine abgesagt werden müssen, sind stets nur so viele Termine buchbar, wie fest zugesagt werden können.

Für den Zeitraum bis Ende des Monats sind bereits über 85.300 Termine im Impfzentrum vergeben. Am morgigen Donnerstag sind neben mehreren Tausend Terminen für unter-65-Jährige auch weitere rund 5.000 Termine für Personen über 65 Jahren zur Buchung freigeschaltet. Die jeweils zugehörigen Zweittermine werden nun im gleichen Buchungsvorgang mit vergeben.

Die Schutzimpfungen in den Pflegeeinrichtungen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Die Termine in den Seniorenwohnanlagen für Bewohnerinnen und Bewohner über 80 Jahren werden voraussichtlich bis Ende des Monats absolviert. Parallel werden durch mobile Impfteams Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aufgesucht.

In den Krankenhäusern haben die Mitarbeitenden aus besonders exponierten Bereichen wie Intensiv- und Corona-Stationen sowie Notaufnahmen, die zur ersten Priorität gehören, überwiegend bereits ein Impfangebot erhalten. Nun wird sukzessive auch allen weiteren Beschäftigten in der Regie der Krankenhäuser eine Schutzimpfung angeboten. Beschäftigten aus Polizei und Ordnungskräften, die wegen ihrer Tätigkeit ein hohes Infektionsrisiko haben, wird ebenfalls durch den Dienstherrn eine Schutzimpfung angeboten.

Einen Termin im Impfzentrum kann vereinbaren, wer zu einer der folgenden Personengruppen gehört:

  • alle Personen im Alter von über 80 Jahren
  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit Patientenkontakt, sowie deren jeweiliges Praxispersonal,
  • medizinisches Personal aus der Geburtshilfe, einschließlich Hebammen
  • Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten oder Auszubildende in der Pflege
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Beschäftigte im Rettungsdienst und im Krankentransportbereich
  • Beschäftigte der Kindertagesbetreuung

Die Terminvereinbarung kann telefonisch, möglichst per Festnetz, über die Rufnummer 116 117, unter Angabe der beruflichen Tätigkeit, oder online unter www.impfterminservice.de erfolgen. Es ist erforderlich, die Tätigkeit über einen Arbeitgebernachweis zu belegen. Die Impfberechtigung wird dabei nicht bei der Terminvergabe, sondern erst im Impfzentrum verbindlich festgestellt.

Ausblick: Die nächsten Schritte für die Impfkampagne in Hamburg

Abhängig von den nach Hamburg gelieferten Impfstoffmengen werden weitere Gruppen aufgerufen, die einen Anspruch mit hoher Priorität haben, aber gegenwärtig noch nicht zur Terminvereinbarung berechtigt sind:

In Kürze werden weitere Berufsgruppen, darunter Psycho-, Ergo- und Physiotherapeuten, aufgerufen und im Vorfeld über die Arbeitgeber bzw. Berufsverbände gezielt angesprochen und über die entsprechenden Verfahren informiert.

Dazu zählen in den nächsten Schritten auch Personen mit einer einschlägigen Vorerkrankung, die in § 3, Abs. 1 Zif. 2 der Impf-Verordnung des Bundes benannt ist, sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen.

Personen mit einer Vorerkrankung, die einen Anspruch auf die Schutzimpfung begründet, können sich diesen Anspruch bei ihrer behandelnden Ärztin bzw. bei ihrem behandelnden Arzt bescheinigen lassen. So können sie die Berechtigung nachweisen, sobald sie für einen Termin aufgerufen werden. Die Kontaktpersonen müssen von den Schwangeren bzw. Pflegebedürftigen benannt werden. Dafür wird zeitnah unter www.hamburg.de/corona-impfung ein Formular bereitgestellt werden.

Zur Gruppe der Personen mit einem hohen Anspruch zählt auch Personal, welches in Grundschulen, Sonder- oder Förderschulen tätig ist, sowie Psychotherapeuten und Vollzugspersonal in den Justizvollzugsanstalten. Ein Aufruf konnte bisher aufgrund der Impfstoffverfügbarkeit noch nicht stattfinden, soll aber nach Möglichkeit noch in diesem Monat erfolgen.

Die Personen im Alter zwischen 70 und 80 Jahren werden gestaffelt nach ihrem Alter aufgerufen werden. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine schriftliche Benachrichtigung. Erst ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung kann die Terminvereinbarung erfolgen. Mit einem Aufruf ist angesichts der verfügbaren Impfstoffmenge noch nicht im März zu rechnen.

Der Senat wird öffentlich und über jeden weiteren Aufruf informieren. Sofern möglich werden Impfberechtigte auch direkt informiert. Alle Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung sind unter www.hamburg.de/corona-impfung zusammengetragen.

Angebot für mobilitätseingeschränkte Personen – Hamburg zahlt Taxifahrt, wenn Impfzentrum anders nicht erreicht werden kann

Für Personen, die einen Termin im Impfzentrum haben, aber den Weg nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder mit einer Begleitperson bewältigen können, bietet die Stadt einen Fahrdienst.

Sofern individuelle Transportbedürfnisse bestehen, also beispielsweis aufgrund einer körperlichen Behinderungen Unterstützung erforderlich ist oder ein Rollstuhl transportiert werden muss, kann unter der Telefonnummer 040 584477 (Erreichbarkeit Montag bis Sonntag, 8.00 bis 16.00 Uhr) die Fahrdienstleistung beim Roten Kreuz gebucht werden.

Neu ist das Verfahren für Personen, für die ein Transport per Taxi ausreichend ist: Hierfür können die Fahrgäste ein Taxi direkt bei den teilnehmenden Taxizentralen buchen.

Hierzu wurden Vereinbarungen mit den großen Hamburger Taxivermittlungen getroffen. Diesen können sich wiederum weitere Taxi-Unternehmen anschließen und Personen zum Impftermin befördern. Teilnehmende Unternehmen sind u. a. 

  • Uber
  • Taxenanruf Blankenese
  • Free Now
  • Taxenvermittlung Funktaxenruf Harburg
  • Autoruf
  • Hansa Funktaxi
  • Taxi Hamburg 6x6
  • Funktaxi Bergedorf
  • Funk-Taxi Wilhelmsburg
  • Taxi Alstertal

Voraussetzung dafür ist ein bereits vereinbarter Termin für eine Corona-Schutzimpfung. Es muss durch die Nutzerinnen und Nutzer bestätigt werden, dass das Impfzentrum auf keine andere Weise erreicht werden könnte. In diesem Fall trägt die Stadt die Kosten. Die Fahrgäste müssen keine Auslagen tätigen. Vorab ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf eine Kostenübernahme für den Transfer zum Impftermin durch die Krankenversicherung besteht. In diesen Fällen müssen die Kosten durch den Impfling eigenständig mit der Krankenversicherung abgerechnet werden. Das Fahrzeug übernimmt in jedem Fall nicht nur die Hin-, sondern auch die Rückfahrt aus dem Impfzentrum.

Quelle: Sozialbehörde

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