Bußgeldbescheid prüfen
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Nicht immer ist es rechtens, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. In manchen Fällen lohnt es sich durchaus, Einspruch zu erheben und die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides zu prüfen. Doch wann ist ein solcher Bescheid falsch und wie lange kann man mit der Zahlung des Verwarngeldes warten?
Wann ist ein Bußgeldbescheid falsch?
Wer geblitzt wurde oder eine Verkehrswidrigkeit begangen hat, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid.
Doch nicht immer ist dieser auch rechtens. Eine Überprüfung ist daher angebracht.
So zeichnen sich zum Beispiel verschiedene Parameter im Bescheid ab, durch die dieser nicht als rechtsgültig zu werten ist. Mit dazu gehört zum Beispiel:
- Name und Adresse sind falsch
- der Bescheid beinhaltet ein falsches Kennzeichen
- Tatzeit und Tatort werden falsch angegeben
Dies sind nur drei Beispiele, um die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu prüfen.
So muss ein Bußgeldbescheid grundsätzlich die folgenden Angaben korrekt wiedergeben:
- er muss Angaben zu Betroffenen, als auch zu eventuellen Nebenbeteiligten enthalten
- der Name sowie die Anschrift des/der Verteidiger:in sollten korrekt aufgeführt sein
- Tat, Ort und Zeit des Vergehens müssen genau wiedergegeben werden, sowie die gesetzlichen Merkmale und die Bezeichnung der Bußgeldvorschrift, die in Bezug auf die Entscheidung zur Bußgeldhöhe einbezogen wurde
- vorhandene Beweismittel müssen aufgeführt sein
- die Höhe der Geldbuße und mögliche Nebenfolgen werden detailliert aufgelistet
Nicht immer ist ein Foto erforderlich, selbst wenn man geblitzt wurde. Dasselbe gilt, wenn der/die geblitzte Fahrer:in oder das Kennzeichen nicht genau zu erkennen ist.
Derlei Beweise können bei der zuständigen Behörde eingesehen und auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Bis wann sollte Einspruch erhoben werden?
Wichtig ist, die angegebenen Fristen einzuhalten. Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben, sollte dies immer innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids erfolgen.
Gerichtet wird der Einspruch an die zuständige Bußgeldstelle, die auch auf dem Bußgeldbescheid vermerkt ist. Generell ist die Überprüfung des Bescheids kostenfrei.
Tipp: Der Einspruch wird idealerweise in Form eines Briefes oder als Fax an die Behörde versendet. Auf diese Weise ist man auch rechtlich abgesichert. Anders sieht es bei E-Mails aus, weswegen man von einem Einspruch per Mail absehen sollte.
Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen?
Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt immer von dem jeweiligen Vergehen ab.
Für gewöhnlich werden per Bußgeldbescheid vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet.
Je nachdem, wie hoch die Überschreitung der Geschwindigkeit war, fällt auch die Höhe des Verwarngeldes anders aus.
Hier ein paar Beispiele für die Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsüberschreitung (die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf die Nutzung eines Pkws):
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld |
bis 15 km/h (innerorts) | 78,50 Euro |
bis 15 km/h (außerorts) | 68,50 Euro |
bis 30 km/h (innerorts) | 208,50 Euro |
bis 30 km/h (außerorts) | 178,50 Euro |
bis 50 km/h (innerorts) | 428,50 Euro |
bis 50 km/h (außerorts) | 348,50 Euro |
Daneben gibt es gesonderte Strafen, sofern ein Anhänger verwendet wurde und ob eine spezielle Situation des Verkehrsvergehens vorliegt.
Je nach Vergehen wird außerdem ein Fahrverbot verhängt, sowie Punkte in Flensburg verzeichnet. Beides ist im Bußgeldbescheid ebenfalls vermerkt.
Ob ein Einspruch wirklich lohnenswert ist, hängt häufig mit der Höhe des Bußgeldes zusammen. So ist es bei Verwarngeldern bis zu einer Höhe von 100,- Euro nicht immer sinnvoll und eine Zahlung mit weniger Aufwand verbunden.
Wo muss man das Bußgeld bezahlen?
Innerhalb von Hamburg ist die Zentrale Bußgeldstelle die richtige Adresse für die Zahlung des Bußgeldes. Diese gehört zum Einwohner-Zentralamt der Stadt.
Sie ist übrigens auch zuständig für die Zahlung von Strafzetteln, die man infolge des Falschparkens erhalten hat.
Normalerweise ist jedoch die jeweilige Stelle stets im Bußgeldbescheid angegeben, sowie deren Bankverbindung, um eine möglichst unkomplizierte Zahlung des Verwarngeldes zu ermöglichen.
Wie lange hat man Zeit um Verwarnungsgelder zu bezahlen?
Sind die 14 Tage der Einspruchsfrist abgelaufen und der Bußgeldbescheid stellt sich als rechtens heraus, muss der Schuldige eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einhalten.
Ist es bereits absehbar, dass das geforderte Bußgeld nicht auf einmal getilgt werden kann, kann mit der Bußgeldstelle eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Diese muss jedoch zunächst schriftlich beantragt und anschließend bewilligt werden, weswegen es umso wichtiger ist, sich schnellstmöglich bei der Behörde zu melden.
Im Rahmen einer solchen Ratenzahlung ist es immer von Vorteil, wenn der Schuldige bereits eine Vorstellung davon hat, wie er das geforderte Geld abzahlen möchte.
Die Erstellung eines Ratenzahlungsplans ist hierbei empfehlenswert, sowie ein Nachweis der belegt, dass eine vollständige Zahlung aufgrund der aktuellen persönlichen Finanzlage nicht möglich ist.
Weigert sich der/die Schuldige, das Bußgeld zu bezahlen, verjährt die Aufforderung erst nach drei Jahren.
Fällt die Geldbuße höher als 1.000 Euro aus, erhöht sich diese Frist automatisch auf fünf Jahre.