Bürgergeld in Hamburg beantragen

Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll erwerbsfähigen Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst nicht decken können, ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. In Hamburg können Bedürftige beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Bürgergeld soll dabei helfen, die Berechtigten schnell wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Es ermöglicht die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Armut, © pixabay.com / Frantisek Krejci
Armut, © pixabay.com / Frantisek Krejci

Von den Beziehern wird erwartet, dass sie sich selbst aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Die Bezieher können an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen, Angebote des Jobcenters annehmen und selbst eine geeignete Arbeitsstelle suchen. Das Jobcenter prüft die persönlichen Umstände des Antragstellers und entscheidet über die Gewährung von Bürgergeld.

Bürgergeld für verheiratete Personen

Grundsätzlich können auch Menschen, die arbeitslos und verheiratet sind oder in einer Partnerschaft leben, Bürgergeld beantragen. Menschen in einer Ehe oder Partnerschaft bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen des Partners bei der Ermittlung des Bürgergelds berücksichtigt wird. Das Jobcenter prüft, ob der Antragsteller einen Anspruch auf Leistungen hat. Nicht nur das Einkommen des Partners, zu dem Arbeitseinkommen, aber auch Rente gehört, wird auf das Bürgergeld angerechnet. Hat der Ehepartner Vermögen, wird es ebenfalls bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt.

Bürgergeld für Ehepartner kann als aufstockende Leistung gezahlt werden, wenn ein Partner arbeitslos ist und der andere nur wenig verdient. Voraussetzung ist, dass das Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt. Um den Lebensunterhalt zu sichern, wird Bürgergeld gezahlt. Wie hoch das Bürgergeld als aufstockende Leistung ist, hängt vom Einzelfall ab. Wird Bürgergeld für Ehepartner gewährt, gelten beide Partner beim Jobcenter als Leistungsempfänger.

Beziehen beide Ehepartner kein Einkommen, wird in der Regel Bürgergeld für Ehepartner gewährt. Beide Ehepartner müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eine geeignete Arbeitsstelle annehmen.

Tipp: Einer der beiden Ehepartner kann nicht unabhängig vom anderen Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter nimmt regelmäßig einen Wechselseitigen Willen an, dass beide Partner füreinander Verantwortung übernehmen. Die Partner werden immer in eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Bürgergeld als nachrangige Sozialleistung

Bürgergeld gilt als nachrangige Sozialleistung. Es kann erst dann beantragt werden, wenn bereits andere Sozialleistungen beantragt wurden oder kein Anspruch auf diese Leistungen besteht. Als vorrangige Sozialleistungen gelten zum Beispiel:

  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Rente

Vorrangige Sozialleistungen können in einigen Fällen das Bürgergeld bereits überflüssig machen. Ein Beispiel kann das Wohngeld für Geringverdiener sein.

Bürgergeld und Wohngeld

Wohngeld gilt als vorrangige Sozialleistung. Wer Wohngeld bezieht, kann möglicherweise seine Hilfsbedürftigkeit vermeiden oder beseitigen. Ein Antrag auf Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldstelle in Hamburg gestellt werden. Die Pflicht, einen Wohngeldantrag zu stellen, gilt seit dem 1. Januar 2023. Ist es nicht möglich, die Hilfsbedürftigkeit durch Wohngeld zu beseitigen, kann die betroffene Person einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Antrag auf Bürgergeld in Hamburg stellen

Wer in Hamburg nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu sichern, kann beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Dazu kann die betroffene Person selbst beim Jobcenter erscheinen und das Antragsformular ausfüllen. Schneller und bequemer ist das jedoch online beim Jobcenter möglich. Wer noch nicht auf der Webseite des Jobcenters registriert ist, kann sich kostenlos registrieren und dann einen Antrag stellen. Sowohl der Erstantrag für den erstmaligen Bezug von Bürgergeld als auch der Antrag zur Weiterbewilligung von Bürgergeld kann dort gestellt werden.

Der Antrag auf Bürgergeld kann online über eService jobcenter.digital oder über das KontaktCenter ausgefüllt und eingereicht werden. Alternativ dazu können die betroffenen Personen die Formulare auch in Papierform ausfüllen und dann per Post an das zuständige Jobcenter schicken oder dort in den Hausbriefkasten einwerfen.

Mit dem Antrag auf Bürgergeld müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Antragsteller können die Unterlagen einscannen, hochladen und dann mit dem Antrag online einreichen oder in Kopie zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter schicken. Verschiedene Anlagen zum Antrag müssen ausgefüllt werden, abhängig von der persönlichen Situation und von den Personen, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • Anlage WEP für jede im Haushalt lebende Person über 15 Jahre
  • Anlage KI für jedes Kind unter 15 Jahren
  • Anlage KDU für die Kosten der Unterkunft
  • Anlage VM als Nachweis für Vermögen
  • Anlage EK für jede im Haushalt lebende Person über 15 Jahren
  • Anlage EKS für Personen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind
  • Anlage VE für Personen, die in einer Beziehung leben, aber nicht verheiratet sind
  • Anlage HG, wenn weitere Personen im Haushalt des Antragstellers leben

Der Antrag muss unterschrieben werden. Das Jobcenter prüft den Antrag zusammen mit den Unterlagen und trifft die Entscheidung.

Dauer der Antragsbearbeitung in Hamburg

Ein Antrag auf Bürgergeld kann in der Regel innerhalb einer Stunde ausgefüllt und online an das Jobcenter geschickt werden. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von der Zahl der eingehenden Anträge und von der Personalsituation beim zuständigen Jobcenter ab. Das Jobcenter ist bestrebt, den Antrag zeitnah zu bearbeiten. Die Bearbeitung kann ungefähr drei Wochen dauern. Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Antragsteller eine Nachricht.

Ablehnung von Bürgergeld

Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Bürgergeld sind zu hohe Einkommens- und Vermögenswerte. Zu den Vermögenswerten zählen auch Immobilien. Der Antrag kann abgelehnt werden, da der Antragsteller die Immobilien verkaufen kann, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Auch dann, wenn der Antragsteller Rente oder weitere Sozialleistungen bezieht, wird der Antrag abgelehnt. Schließlich kann auch ein Fehler beim Jobcenter vorlegen. Der Antragsteller kann dann Einspruch einlegen.

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